Hildegund Kingreen erklärt das Konzept Gemeinschaftsstiftung BürgerEnergie in Kooperation mit der GLS Treuhand.

Unterstützung ihrer BEG und der Energiewende über den Tod hinaus

Was geschieht mit Ihrem zukunftsorientierten Engagement wenn Sie nicht mehr sind.

Sie haben sich der BEG-58 oder einer anderen Bürgerenergiegenossenschaft angeschlossen um die Energiewende voranzutreiben. Sie möchten dass die BEG´s auch in Zukunft Ihre Kräfte für die Energiewende einbringen können und stärker werden, nicht schwächer. Viele unserer Genossen sind von Anfang an dabei, werden älter und machen sich Gedanken darüber, wie es ohne Sie weitergeht – wenn Sie sich nicht mehr persönlich für eine saubere Energieerzeugung engagieren können.

Daher ist es wichtig dass diese Überzeugung weiterlebt wenn Sie es nicht mehr tun.

Gemeinschaftsstiftung BürgerEnergie

Das Ehepaar Hildegund und Dr. Johann-Christian Kingreen hat diesen Blick in die Zukunft gewagt. Daraus ist in Zusammenarbeit mit der GLS Treuhand das Sondervermögen „Gemeinschaftsstiftung BürgerEnergie“ errichtet worden. Treuhänder ist die GLS Treuhand der GLS Bank, sie verwaltet die gestifteten Anteile an Bürgerenergiegenossenschaften aus dem ganzen Land. Dies soll keine Stiftung der BEG-58 sein, sondern eine landesweit verfügbare Möglichkeit Genossenschaftsanteile zu übertragen und dauerhaft deren Verwendung zu sichern.

Die GLS Treuhand verpflichtet sich das Kapital langfristig in den jeweiligen Unternehmen zu belassen. Sowie die Erträge aus dem Sondervermögen ausschließlich im Sinne der Bürgerenergiegenossenschaften einzusetzen. Damit wird gewährleistet das die Genossenschaftsanteile, Beteiligungen an Wind- und Solarparks sowie Biogasanlagen weiterhin in Bürgerhand bleiben und spekulativen An- und Verkäufen dauerhaft entzogen sind.

Dieses Konzept wurde von Hildegund Kingreen im Anschluss an die Generalversammlung der BEG-58 am 22.06.2018 vorgestellt und fand großes Interesse. Die verfügbaren Info-Flyer waren sofort verteilt, für weitere Interessenten ist der Flyer hier hinterlegt und kann heruntergeladen werden.

Das Ehepaar Kingreen hat seine Genossenschaftsanteile bis auf jeweils einen an die Stiftung übertragen um diese auf den Weg zubringen. Die verbleibenden Anteile sichern den beiden die weitere Einbindung in die Entwicklung der BEG-58.
Wir freuen uns sehr darüber so engagierte und weit blickende Menschen in unserer Gemeinschaft zu haben.