Gemeinschaftsstiftung BürgerEnergie

Gemeinschaftsstiftung BürgerEnergie

Was geschieht mit Ihrem zukunftsorientierten Engagement, wenn Sie nicht mehr sind?

Sie haben sich der BEG-58 oder einer anderen Bürgerenergiegenossenschaft angeschlossen, um die Energiewende voranzutreiben. Sie möchten, dass die BEGs auch in Zukunft Ihre Kräfte für die Energiewende einbringen können und stärker werden, nicht schwächer.

Viele unserer Genossen sind von Anfang an dabei, werden älter und machen sich Gedanken darüber, wie es ohne sie weitergeht, wenn sie sich nicht mehr persönlich für eine saubere Energieerzeugung engagieren können. Es ist wichtig, dass diese Überzeugung weiterlebt.

Gemeinschaftsstiftung BürgerEnergie
Das Ehepaar Hildegund und Dr. Johann-Christian Kingreen hat diesen Blick in die Zukunft gewagt. Daraus ist in Zusammenarbeit mit der GLS Treuhand das Sondervermögen „Gemeinschaftsstiftung BürgerEnergie“ errichtet worden.

Treuhänder ist die GLS Treuhand. Sie verwaltet die an das Sondervermögen „Gemeinschaftsstiftung BürgerEnergie“ gestifteten Anteile.

Dies soll keine Stiftung der BEG-58 sein, sondern eine landesweit verfügbare Möglichkeit, Genossenschaftsanteile zu übertragen und dauerhaft deren Verwendung zu sichern.

Die GLS Treuhand verpflichtet sich, das Kapital langfristig in den jeweiligen Unternehmen zu belassen, sowie die Erträge aus dem Sondervermögen ausschließlich im Sinne der Bürgerenergiegenossenschaften einzusetzen. Damit wird gewährleistet, dass die Genossenschaftsanteile, Beteiligungen an Wind- und Solarparks sowie an Biogasanlagen weiterhin in Bürgerhand bleiben und spekulativen An- und Verkäufen dauerhaft entzogen sind.

Das Ehepaar Kingreen hat seine Genossenschaftsanteile bis auf jeweils einen an die Stiftung übertragen, um diese auf den Weg zu bringen. Die verbleibenden Anteile sichern den beiden die weitere Einbindung in die Entwicklung der BEG-58.

GLS Treuhand
Die GLS Treuhand e.V. ermutigt mit ihrer finanziellen Fördertätigkeit seit 1961 Menschen, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften, die Zivilgesellschaft mit zu gestalten und Verantwortung für unsere Zukunft zu übernehmen. Dazu gehört ganz selbstverständlich auch die Stärkung einer konsequenten Energiewende in Bürgerhand.

Daher freut sich die GLS Treuhand e.V. über die Initiative der Eheleute Kingreen, die Gemeinschaftsstiftung BürgerEnergie unter dem Dach des Vereins als Sondervermögen zu gründen und damit alle Mitglieder von Bürgerenergiegesellschaften einzuladen, ihre Geschäftsanteile ebenfalls zur Sicherung der Energiewende und der Akteursvielfalt zu spenden.
Mit der Übertragung von Genossenschaftsanteilen der BEG-58 an die Stiftung wird diese zur gemeinnützigen Teilhaberin der Genossenschaft.

Aktiv werden
Sie sind Mitglied der BEG-58 und wollen aktiv werden?
Anhand des Übertragungsformulars, sind weitere Zustiftungen von Anteilen möglich.
Weitere Informationen finden Sie im Flyer.

Gerne können Sie sich auch an das Ehepaar Kingreen unter 02331 53993 bzw. kingreen@beg-58.de oder Astrid Schröter von der GLS Treuhand, 0234 5797 5227 bzw. astrid.schroeter@gls-treuhand.de wenden.
Falls Sie das Konzept für eine weitere Bürger-Energie-Gesellschaft übernehmen wollen, sprechen Sie bitte Frau Schröter an.