Alle BEG Mitglieder arbeiten mit an einer sauberen Energiezukunft in ihrer Region durch eine nachhaltige Geldanlage.

Mitglied werden

Setzen Sie sich für eine dezentrale, gerechte und schnelle Energiewende ein.

Beteiligen Sie sich an einer sauberen Energiezukunft in Bürgerhand durch eine nachhaltige Geldanlage in Ihrer Region.

Jede natürliche oder juristische Person kann Mitglied der Bürger-Energie-Genossenschaft (BEG-58) werden. Jedes Mitglied beteiligt sich mindestens mit einem Anteil von 500 Euro. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Jahre, die Anteile sind übertragbar.

Als Mitglied der BEG-58 können Sie die Geschicke unserer Bürger-Energie-Genossenschaft mitbestimmen. Die angehängte 58 verweist auf das Postleitzahlengebiet, in dem wir aktiv sind.

Nachhaltige Geldanlage:

  • Sie können in der Region konkret nachvollziehen, wo Ihr Geld angelegt ist.
  • Sie handeln in Verantwortung für Ihre Kinder und Kindeskinder durch einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz.
  • Der Verwaltungsaufwand wird durch ehrenamtliches Engagement gering gehalten.
  • Sie investieren Ihr Geld nachhaltig in erneuerbare Energien.
  • Sie erhalten eine Dividende auf ihre Geschäftsanteile. In den letzten Jahren waren das:
    – 2020: 3,2 %
    – 2021: 3,2 %
    – 2022: 4,5 %

Aus rechtlichen Gründen können wir kein Online-Formular anbieten. Wir benötigen von Ihnen den unterschriebenen Mitgliedsantrag im Original.

  Satzung der BEG-58


Mit dem Absenden der Formulare / der Kontaktaufnahme willigen Sie in die zweckgebundene Verarbeitung der angegebenen personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutzerklärung der BEG-58 ein.

Sie haben noch Fragen? Dann kontaktieren Sie uns bitte.