Die BEG-58 erstellt Gemeinwohl-Bericht
inklusive zertifizierter Bilanz
„Im Mittelpunkt des Wirtschaftslebens steht das Wohl des Menschen. …“
Auszug aus der Landesverfassung NRW, Artikel 24, Absatz 1
In der Realität steht oftmals die Maximierung von Geld im Mittelpunkt des
Wirtschaftslebens. Dies passt nur eingeschränkt zu den Anliegen der BEG-58.
Aus diesem Grund beteiligt sich die BEG-58 an der Gemeinwohl-Ökonomie (www.ecogood.org).
Was ist die Gemeinwohl-Ökonomie?
Gemeinwohl-Ökonomie bezeichnet ein alternatives Wirtschaftssystem, das auf Gemeinwohl-fördernden Werten aufgebaut ist. Gemeinwohl-Ökonomie ist ein Veränderungshebel auf wirtschaftlicher, politischer und gesellschaftlicher Ebene – eine Brücke von Altem zu Neuem.
- Auf wirtschaftlicher Ebene ist sie eine (er)lebbare, konkret umsetzbare Alternative für Unternehmen verschiedener Größen und Rechtsformen bis hin zu Universitäten, Kommunen und engagierten Einzelpersonen. Der Zweck des Wirtschaftens und die Bewertung von Unternehmenserfolg – sowie nachhaltige Lebensstile – werden anhand Gemeinwohl-orientierter Werte definiert.
- Auf politischer Ebene will die Bewegung für eine Gemeinwohl-Ökonomie auch eine Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen bewirken. Ziel des Engagements ist ein gutes Leben für alle Lebewesen und ein gesunder Planet Erde, unterstützt durch ein Gemeinwohl-orientiertes Wirtschaftssystem.
- Auf gesellschaftlicher Ebene ist die Bewegung für die Gemeinwohl-Ökonomie eine Initiative der Bewusstseinsbildung für Systemwandel, die auf dem gemeinsamen, wertschätzenden Tun möglichst vieler Menschen beruht.
Die Bewegung der Gemeinwohl-Ökonomie versteht sich als ergebnisoffener, partizipativer und lokal wachsender Prozess mit globaler Ausstrahlung. Zahlreiche Unternehmen, Städte, Gemeinden, Universitäten und Vereine in vielen Ländern auf vier verschiedenen Kontinenten unterstützen die Initiative der Gemeinwohl-Ökonomie bereits.
Das Herzstück der Idee ist die Gemeinwohl-Bilanz. Mit dem Gemeinwohl-Bericht nebst Bilanz kann das Modell heute schon getestet werden. Unternehmen, welche die Gemeinwohl-Bilanz erstellen, sind sogenannte Pionierunternehmen. Derzeit entscheiden sich Unternehmen und Vereine freiwillig, eine solche Bilanz zu erstellen.
Deshalb hat die BEG-58 beschlossen, neben steuer- und handelsrechtlichen Jahresabschlüssen auch eine Gemeinwohl-Bilanz zu erstellen.
Der Gemeinwohl-Bericht 2014/2015 wurde in Begleitung von einer GWÖ-Beraterin erstellt und hat eine Peer-Evaluierung durchlaufen. Das Testat ist dem Bericht beigefügt.
-> Dritter Gemeinwohl-Bericht der BEG-58 für die Geschäftsjahre 2014/2015
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