Chancen und Herausforderungen gemeinschaftlicher Energienutzung
am Mittwoch, den 19. November 2025, 18–20 Uhr
FernUniversität in Hagen, Gebäude 2, Raum 1–3
Universitätsstraße 33, 58097 Hagen
In der EU-Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie ist vorgesehen, dass die Mitgliedstaaten der EU ein Recht auf gemeinsame Energienutzung insbesondere durch Privatpersonen und Gesellschaften des Privatrechts sicherstellen. Dies wird mit dem Begriff „Energy Sharing“ bezeichnet.
Damit soll eine aktive Teilnahme an der Energiewende ermöglicht werden, indem lokal erzeugte Energie gemeinsam verbraucht oder mit den Nachbarn geteilt wird, zum Beispiel in einem Haus oder einer Straße. Die Idee ist, dass hierdurch die Nutzung von Solarstrom in den Gemeinden vereinfacht und das Stromsystem flexibilisiert wird.
Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie lief am 17. Januar 2025 ab. Der von der Ampel-Regierung bereits eingebrachte Gesetzentwurf zur Umsetzung des Rechts auf Energy Sharing wurde durch das vorzeitige Ende der Legislaturperiode obsolet. Nunmehr existiert jedoch ein neuer Gesetzentwurf. Am 9. Oktober 2025 hat der Bundesrat um Nachbesserungen gebeten. Klar ist, dass die künftige Möglichkeit des Energy Sharings für die daran Beteiligten Chancen erhebliche Chancen, aber auch Unsicherheiten beinhaltet. Mit der Podiumsdiskussion werden relevante Akteure aus Wissenschaft und Praxis zusammen gebracht, um wichtige Fragen gemeinsam herauszuarbeiten und Antworten zu finden, auch im Gespräch mit dem Publikum.