Setzen Sie sich für eine dezentrale, gerechte und schnelle Energiewende ein.
Arbeiten Sie an einer sauberen Energiezukunft in Bürger*innenhand durch eine nachhaltige Geldanlage in Ihrer Region mit.
Jede natürliche oder juristische Person kann Mitglied der Bürger-Energie-Genossenschaft (BEG-58) werden. Jedes Mitglied beteiligt sich mindestens mit einem Anteil von 500 Euro. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Jahre, die Anteile sind übertragbar.
Als Mitglied der BEG-58 können Sie die Geschicke unserer Bürger-Energie-Genossenschaft mitbestimmen. Die angehängte 58 verweist auf das Postleitzahlengebiet, in dem wir überwiegend aktiv sind.
Nachhaltige Geldanlage:
- Sie können in der Region konkret nachvollziehen, wo Ihr Geld angelegt ist.
- Sie handeln in Verantwortung für Ihre Kinder und Kindeskinder durch einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz.
- Der Verwaltungsaufwand wird durch ehrenamtliches Engagement gering gehalten.
- Sie investieren Ihr Geld nachhaltig in erneuerbare Energien.
- Sie erhalten eine Dividende auf ihre Geschäftsanteile. In den letzten Jahren waren das:
– 2020: 3,2 %
– 2021: 3,2 %
– 2022: 4,5 %
– 2023: 3,2 %
– 2024: 2,5 %
Was könnte mit Ihrem zukunftsorientierten Engagement in der Bürgerenergie-Genossenschaft geschehen, wenn Sie nicht mehr sind? Sie könnten Ihre Anteile in die Gemeinschaftsstiftung BürgerEnergie der GLS Treuhand geben.
Aus rechtlichen Gründen können wir kein Online-Formular anbieten. Wir benötigen von Ihnen den unterschriebenen Mitgliedsantrag im Original.
Mit dem Absenden der Formulare / der Kontaktaufnahme willigen Sie in die zweckgebundene Verarbeitung der angegebenen personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutzerklärung der BEG-58 ein.
Sie haben noch Fragen? Dann kontaktieren Sie uns bitte.